TV Jahn 1891 Sinn e.V.
 

Informationen des TV Jahn 1891 Sinn e.V. zur Corona Pandemie

Neue Corona-Regeln ab 11. November

(11.11.2021) Das Land Hessen hat mit Wirkung vom 11. November neue Corona-Regeln erlassen. Wichtigste Änderung, die auch in der Jahnturnhalle, sowie in der Schulturnhalle, ab sofort gilt:

Ein Anti-Gen-Schnell-Test reicht nun nicht mehr aus. Zutritt haben nur noch Genesene, Geimpfte und Getestete, die einen maximal 48 Stunden alten PCR-Test vorweisen können. Unsere Übungsleiter, bzw. Abteilungsleiter sind verantwortlich für die Kontrolle und Dokumentation der Teilnehmer.

Der Mieter S. Kirsten ist ebenfalls dafür verantwortlich, dass in seiner Sportgruppe nur Genesene oder Geimpfte oder mit PCR-getestete Teilnehmer Zugang zur Jahnturnhalle haben und das dies auch schriftlich dokumentiert wird.

Ebenso ist strikt darauf zu achten, dass bei der Nutzung der Jahnturnhalle diese nicht verschmutzt wird und im Sportbetrieb nur mit Hallenschuhen teilgenommen wird und der eigene Schweiß von einem eigenen Tuch aufgenommen wird und im Fall des Falles vom Boden aufgewischt wird.

Das ausgelegte Hallenbuch ist sorgfältig von den Übungsleiterm, Abteilungsleitern und dem Mieter zu führen und dokumentiert mit den einzelnen Teilnehmerlisten die Einhaltung der Corona-Regeln.

Es ist damit zu rechnen, dass es Kontrollen gibt, daher ist jeder aufgerufen, die Regeln unbedingt einzuhalten.

Bundesnotbremse ab 23. April 2021

 (24.04.2021) Die Regeln zur Bekämpfung der Corona Pandemie sind inzwischen so undurchsichtig, dass wir sie nachstehend als Auszug wiedergeben:


Ab dem 23. April wird es dabei noch komplizierter: Liegt die Sieben-Tages-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt drei Tage in Folge über 100, greift die neu ins Infektionsschutzgesetz aufgenommene "Bundesnotbremse", die auch starke Einschränkungen für den Sport bedeutet.

Liegt die Sieben-Tages-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt unter 100, gelten weiterhin die von der Hessischen Landesregierung am 12. April erlassenen Regelungen der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung. Diese ermöglichen gegenüber der "Bundesnotbremse" zumindest ein gewisses Mehr an Sport.

Welche Regelungen  für den Sport gelten in Kreise/kreisfreien Städten mit 7-Tages-Inzidenz über 100?

  • Personen ab Vollendung des 14. Lebensjahres: Es ist lediglich kontaktloser Individualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands möglich.
     
  • Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: Über die oben genannte Regelung hinaus dürfen Kinder kontaktlosen Sport im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern ausüben.
    Achtung! Im Gesetz heißt es ergänzend: "Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen."

Welche Regelungen gelten für Sportanlagen und Sporträume bei einer Inzidenz von über 100?

Laut Infektionsschutzgesetz ist die Öffnung von Einrichtungen wie Badeanstalten oder Fitnessstudios untersagt. Sporthallen und -plätze werden hier nicht aufgeführt.

Der öffentliche Raum kann für den Individualsport selbstverständlich genutzt werden. Mit Blick auf die "Ausgangssperre", laut der ein Aufenthalt von Personen außerhalb einer Wohnung oder dem jeweils dazugehörigen befriedeten Besitzt von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags untersagt ist, gibt es sogar eine Ausnahme für sportliche Betätigung: Demnach ist eine allein ausgeübte körperlichen Bewegung im Freien (nicht aber auf Sportanlagen) zwischen 22 und 24 Uhr erlaubt.


Welche Regelungen  für den Sport gelten in Kreise/kreisfreien Städten mit 7-Tages-Inzidenz unter 100?

  • Freizeit- und Amateursport für über 14-Jährige und gemischtaltrige Gruppen
    Generell kann Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen im Freien oder in gedeckten Anlagen (Sporthallen, Schießsportanlagen, etc.) allein, mit dem eigenen Hausstand oder mit einem weiteren Hausstand bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen stattfinden. Dazugehörige Kinder bis einschließlich 14 Jahren – also bis zum 15. Geburtstag – bleiben unberücksichtigt.

    Somit sind nunmehr auch Mannschaftssportarten in Kleingruppenformaten (etwa Tennis-Doppel, Beach-Volleyball) von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig,  ohne dass Abstand gehalten werden muss. Es findet zudem keine Unterscheidung zwischen kontaktlosen und Kontaktsportarten statt. Karate, Ringen oder Judo sind zulässig, sofern mit einem festen Partner trainiert wird.
    Es ist jedoch darauf zu achten, dass einzelne Kleingruppen während der Sportausübung in einem Bereich trainieren, der mindestens drei Meter vom Bereich anderer Kleingruppen entfernt ist. Eine Durchmischung der einzelnen Kleingruppen darf nicht erfolgen. Es darf also nicht mit wechselnden Partnern trainiert werden, die zuvor Teil unterschiedlicher Kleingruppen waren.

    Auch Personal Training, das maximal zwei Hausständen bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen umfasst, darf angeboten werden. Zu diesem Zweck können auch Sportanlagen (nun auch Fitnessstudios unter den geltenden Regelungen) genutzt werden.

    Übungsleiter*innen, Trainer*innen und Betreuer*innen werden bei der Höchstpersonenzahl nicht berücksichtigt und dürfen den Mindestabstand zu den Sportlern während der Sportausübung zu Trainings- oder Betreuungszwecken (Hilfestellung bei Übungen o.ä.) unterschreiten.

    Der Trainingsbetrieb muss so organisiert werden, dass jederzeit, auch vor und nach der Trainingseinheit, eine Trennung der Kleingruppen und deren Betreuer/ Eltern gewährleistet werden kann. Dies schließt auch wartende Eltern und Betreuer ein. Entsprechende Hilfsmittel (Infotafeln, Absperrungen, Flipcharts, Aushänge der Trainingsorganisation) sollten genutzt werden und die Zuwegung auf und von der Sportanlage entsprechend organisiert werden. Das Hygienekonzept des Sportstättenbetreibers muss ferner so angelegt sein, dass die Gruppen auch vor und nach dem Training sich nicht durchmischen und Umkleiden und Duschen auch nur in den zulässigen Gruppen und Abständen zueinander nutzen. Es wird empfohlen, auf die Nutzung von Umkleiden und Duschen möglichst zur verzichten.

  • Sonderregelungen für Freizeit- und Amateursport für Kinder bis einschließlich 14 Jahre
    Kindern bis einschließlich 14 Jahren, also bis zum 15. Geburtstag, ist zudem – unabhängig von der Zahl der Hausstände – der Sport auf ungedeckten Sportanlagen (im Freien) in Gruppen unabhängig von der Personenzahl erlaubt. Mannschaftssportarten wie Fußball, Hockey, Faustball oder andere sind daher für diese wieder möglich, sogar mit Kontakt. Pro Mannschaft dürfen bis zu zwei Personen (Trainer bzw. Betreuer) anwesend sein. Es wird insbesondere in diesem Bereich dringend empfohlen, die Umkleiden nicht zu nutzen. Die Eltern sollten ihre Kinder zum Training abgeben und sich während des Trainings möglichst nicht auf dem Sportgelände aufhalten. Es gelten diesbezüglich die allgemeinen Kontaktverbote laut Verordnung, Gruppenbildungen ohne Abstand sind in jedem Fall untersagt. Es wird zudem empfohlen, keine Spiele (Pflicht- oder Freundschaftsspiele) auszutragen, sondern lediglich Mannschaftstraining durchzuführen.

  • Rehabilitations- oder Funktionstraining im Sinne medizinisch verordneter Bewegung ist zulässig.  Er unterliegt nicht dem in der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkung ausgesprochenen Verbot, da es sich um medizinische Maßnahmen (Rehabilitations- und Funktionsmaßnahmen) handelt. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung wird dringend empfohlen soweit das Angebot nicht in öffentlich zugänglichen Gebäuden stattfindet, in denen eine solche Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung herrscht. Des Weiteren ist aus Sicherheitsgründen ein Hygienekonzept zu erstellen.
     
  • Auch für die Sportausübung im öffentlichen Raum gilt die allgemeine Personenbeschränkung. Danach ist eine Sportausübung im öffentlichen Raum lediglich alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands oder eines weiteren Hausstandes bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen über 14 Jahren gestattet. Zu den beiden Haushalten zählende Kinder bis einschließlich 14 Jahre bleiben unberücksichtigt. So können bspw. zwei Elternpaare mit einem über 14-Jährigen und beliebig vielen zu den beiden Hausständen gehörenden Kinder unter 15 Jahre gemeinsam Sport treiben. Bei Begegnungen mit anderen Personen bzw. Gruppen ist im öffentlichen Raum ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

29.10.2020

Beschlüsse der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin


26.10.2020

Kinderturnen

Wegen der derzeit stark steigenden Inzidenzzahlen im Lahn-Dill-Kreis setzen wir in der Zeit vom 26.10. bis 08.11.2020 mit dem Kinderturnen aus


24.10.2020


14.10.2020

Die Corona-Pandemie stellt uns in der kalten Jahreszeit vor erneute Herausforderungen.

Lüften ist eine absolut notwendige Maßnahme. Ab sofort gilt, dass in den Pausen zwischen Sportgruppen die Jahnturnhalle komplett gelüftet wird (beide Fensterseiten). Je nach Intensität der sportlichen Aktivität sind Fenster auf einer Seite zu öffnen und alle 30 Minuten für 5 Minuten eine Stoßlüftung (alle Fenster offen).

Ein diszipliniertes Einhalten der Übungszeiten ist dringend geboten.

Vermeiden des Kontaktes zwischen aufeinanderfolgenden Abteilungen

Nutzen des separaten Eingangs und Ausgangs

Haltet Abstand - vermeidet Körperkontakte

Desinfiziert die Gerätschaften, benutzt eigene Matten

Kein zeitliches Überziehen der Übungsstunden

Helft bitte mit, damit wir gesund bleiben.

Der Vorstand des TV Jahn 1891 Sinn e.V.


17.08.2020

Kinderturnbetrieb beginnt wieder nach den Sommerferien


Liebe Eltern, liebe Kinder,

Im Augenblick stellen wir fest, dass Corona uns weiterhin beschäftigen wird. Dennoch planen wir eine Wiederaufnahme des Kinderturnbetriebs nach den Sommerferien, 17.08.2020.

Vorsicht ist trotzdem geboten. Wir müssen bestimmte Regeln einhalten, um die Ansteckungsgefahr so klein wie möglich zu halten. Folgende Regeln sind zu beachten:
1.      Halbieren der 2 Altersgruppen (3-6 Jahre und 6-8 Jahre) Turnstunde im 14-tägigen Wechsel
2.     Übergabe der Kinder durch Begleitperson (mit Mundschutz) am Halleneingang
3.     Kinder mit Krankheits-Anzeichen (Husten, Fieber, Schnupfen, etc.) dürfen nicht teilnehmen.
4.     Halleneingangstür ist verschlossen während der Übungsstunde
5.     Empfohlene Hygienemaßnahmen während Übungsstunde sind einzuhalten (verschlossene Umkleiden) Desinfektionsmittel sind vorhanden.
6.     Hallenfenster sind zu öffnen, um für ausreichende Luftzirkulation zu sorgen.
7.     Verlassen der Halle durch hinteren Ausgang, Übernahme der Kinder durch die Begleitperson vor der Clubraumtür.
8.     15 Minuten Pufferzeit zwischen den Übungsstunden (Lüften). Die Infektion geschieht im Wesentlichen durch Einatmen der Aerosole in der Luft. (Tröpfcheninfektion)
Wir wissen alle, dass wir das Infektionsrisiko nur gemeinsam und mit entsprechender Disziplin geringhalten können. Helfen Sie bitte mit. Unterstützen Sie unsere ehrenamtlich tätigen Übungsleiterinnen. Sinnvolle Vorschläge nehmen wir gern entgegen.

Wir behalten uns Änderungen vor, falls sich die Lage in den kommenden Tagen bis zum Wiedereinstieg ändert.

11.05.2020

TV-Sinn Hygieneplan 11-05-2020.pdf

Anlagen aus dem Hygieneplan


 

 
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